OLG München: Klare Bestimmungen für die Bestandskundenwerbung

Zur großen Freude aller Online-Plattform-Betreiber, die Werbe-Emails an Bestandskunden verschicken, hat das OLG München eine Klarheit schaffende Entscheidung (OLG München, Urteil vom 25.02.2018 – 29 U 2799/17) getroffen. Der Versand von Werbe-Emails ist nun auch ohne Einwilligung des Bestandskunden unter strengen Auflagen möglich. Überblick Die Beklagte ist Betreiber eines Online-Dating-Portals, bei welchem eine Registrierung kostenlos… OLG München: Klare Bestimmungen für die Bestandskundenwerbung weiterlesen

Urteil: Verarbeitung von Gesundheitsdaten bei Amazon setzt ausdrückliche Einwilligung des Betroffenen voraus

Der Vertrieb apothekenpflichtiger Medikamente über Amazon (Amazon.com, Inc.) ist unzulässig und wettbewerbswidrig, wenn der Kunde vor dem Kauf keine Einwilligung hinsichtlich der Verarbeitung seiner Gesundheitsdaten erteilt hat. Das hat das Landgericht Dessau-Roßlau mit Urteil vom 28.03.2018 (Az. 3 O 29/17) entschieden. Die generelle Einwilligung in die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten durch die Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)… Urteil: Verarbeitung von Gesundheitsdaten bei Amazon setzt ausdrückliche Einwilligung des Betroffenen voraus weiterlesen