Wir freuen uns sehr, dass unser Kollege und assoziierter Partner Kristof Kamm im Juli 2024 den Titel als Fachanwalt für Informationstechnologierecht vom Vorstand der Rechtsanwaltskammer Köln verliehen bekommen hat. Voraussetzungen für den Titel sind der Nachweis besonderer theoretischer und praktischer Kenntnisse im IT-Recht sowie mindestens drei Jahre Berufserfahrung. Herzlichen Glückwunsch vom gesamten Team!
Fachlich befasst Kristof sich bereits seit 2013 mit dem Datenschutz- und IT-Recht, wobei der Fokus in den letzten Jahren nahezu ausschließlich im Datenschutzrecht lag. Neben Beratungen im Rahmen von DSGVO-Umsetzungsprojekten und allgemeinen Fragen zu DSGVO, TDDDG und BDSG berät Kristof im kirchlichen Datenschutzrecht nach DSG-EKD und KDG.