Ankündigung: Linda Thiel ist Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz

Rechtsanwältin Linda Thiel kam im Herbst 2018 von der international anerkannten JONAS Rechtsanwaltsgesellschaft zur Verstärkung unseres Teams zu KREMER RECHTSANWÄLTE und hat die Leitung unserer Praxisgruppe IP übernommen. Nun hat sie ihren Fachanwaltstitel für Gewerblichen Rechtsschutz erhalten. Linda Thiel ist bereits seit 2012 im Gewerblichen Rechtsschutz tätig. Sie verfügt über einen großen Erfahrungsschatz in diesem… Ankündigung: Linda Thiel ist Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz weiterlesen

Urteil: Verarbeitung von Gesundheitsdaten bei Amazon setzt ausdrückliche Einwilligung des Betroffenen voraus

Der Vertrieb apothekenpflichtiger Medikamente über Amazon (Amazon.com, Inc.) ist unzulässig und wettbewerbswidrig, wenn der Kunde vor dem Kauf keine Einwilligung hinsichtlich der Verarbeitung seiner Gesundheitsdaten erteilt hat. Das hat das Landgericht Dessau-Roßlau mit Urteil vom 28.03.2018 (Az. 3 O 29/17) entschieden. Die generelle Einwilligung in die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten durch die Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)… Urteil: Verarbeitung von Gesundheitsdaten bei Amazon setzt ausdrückliche Einwilligung des Betroffenen voraus weiterlesen

BGH: Werbeblocker bleiben erlaubt

Mit Werbung anderer Unternehmen auf den eigenen Internetseiten kann man viel Geld verdienen. Werbeblocker, die Werbung z.B. bei Ansicht einer Internetseite blockieren oder ausblenden, bedeuten daher für die werbenden Unternehmen Einnahmeverluste – gleichzeitig entspannen sie aber das Surferlebnis für den Nutzer der werbefinanzierten Website. Die Klage des Axel Springer Verlages (Axel Springer SE) gegen eines… BGH: Werbeblocker bleiben erlaubt weiterlesen

Marktinformation und Wettbewerb – Kartellrechtliche Schranken beim Informationsaustausch

Marktinformationssystem

Wissen ist Macht – Mit dieser Devise würden viele Unternehmen gerne an wichtige Informationen gelangen, um sich im Wettbewerb besser positionieren zu können. Doch das geltende Kartellrecht verbietet dies überwiegend als wettbewerbsbeschränkende Kooperationen. Einige Ausnahmen bestehen dennoch.