Urteil: Verarbeitung von Gesundheitsdaten bei Amazon setzt ausdrückliche Einwilligung des Betroffenen voraus

Der Vertrieb apothekenpflichtiger Medikamente über Amazon (Amazon.com, Inc.) ist unzulässig und wettbewerbswidrig, wenn der Kunde vor dem Kauf keine Einwilligung hinsichtlich der Verarbeitung seiner Gesundheitsdaten erteilt hat. Das hat das Landgericht Dessau-Roßlau mit Urteil vom 28.03.2018 (Az. 3 O 29/17) entschieden. Die generelle Einwilligung in die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten durch die Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)… Urteil: Verarbeitung von Gesundheitsdaten bei Amazon setzt ausdrückliche Einwilligung des Betroffenen voraus weiterlesen

Sprachgesteuerte Assistenten: Wenn Google Home zum Werbeträger wird

Amazon Echodot

Googles „Google Home“ und Amazons „Echo“ ermöglichen es seit einiger Zeit, den häuslichen Alltag über Sprachbefehle zu steuern: Das Licht einschalten? Kein Problem, die richtigen Leuchtmittel vorausgesetzt wird es innerhalb weniger Sekunden hell, auf Wunsch auch in der zur Stimmung passenden Farbe. Mal eben schnell das auf Spotify laufenden Musikstück wechseln oder die Lautstärke verändern?… Sprachgesteuerte Assistenten: Wenn Google Home zum Werbeträger wird weiterlesen