OLG München: Klare Bestimmungen für die Bestandskundenwerbung

Zur großen Freude aller Online-Plattform-Betreiber, die Werbe-Emails an Bestandskunden verschicken, hat das OLG München eine Klarheit schaffende Entscheidung (OLG München, Urteil vom 25.02.2018 – 29 U 2799/17) getroffen. Der Versand von Werbe-Emails ist nun auch ohne Einwilligung des Bestandskunden unter strengen Auflagen möglich. Überblick Die Beklagte ist Betreiber eines Online-Dating-Portals, bei welchem eine Registrierung kostenlos… OLG München: Klare Bestimmungen für die Bestandskundenwerbung weiterlesen

Neues zur Haftung von Suchmaschinen für Suchergebnisse

Mit Urteil vom 13.10.2016 (Az. 15 U 173/15) hat das OLG Köln entschieden, dass die Suchmaschinenbetreiberin Google Inc. grundsätzlich als mittelbarer Störer für die in ihrer Suchergebnisliste indizierten Inhalte haften kann. Voraussetzung ist, dass sie ihr obliegende Prüfpflichten nicht bzw. nicht ordnungsgemäß erfüllt hat. Dies allerdings nur nachdem der Betroffene sie vorher über die konkrete Art… Neues zur Haftung von Suchmaschinen für Suchergebnisse weiterlesen