Auskunftspflicht einer Bank bei Markenrechtsverletzungen – Kommentar in der aktuellen K&R

Markenrechtliche Auskunftsansprüche und Bankengeheimnis

Muss eine Bank die Kontaktdaten von Kontoinhabern herausgeben, wenn über das betroffene Konto Zahlungen für markenrechtliche Plagiate abgewickelt wurden? Jedenfalls bei offensichtlichen Rechtsverletzungen, so der Bundesgerichtshof (BGH) in seiner Entscheidung „Davidoff Hot Water II“ letztes Jahr. In diesem Fall kann sich ein Kreditinstitut nicht auf das Bankgeheimnis berufen und muss nach § 19 Abs. 2 MarkenG Auskunft erteilen. Der Verweis auf das zivilprozessuale Zeugnisverweigerungsrecht für Banken müsse nach der vorangegangenen Entscheidung des EuGH vom 16.07.2015 (Az.: C-580/13) entsprechend eingeschränkt ausgelegt werden.

In der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift Kommunikation und Recht (K&R) analysieren Jennifer Hort-Boutouil und Sebastian Telle diese Entscheidung. Die Urteilsbesprechung ist hier als PDF verfügbar.

Autor: Sebastian Telle

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