BGH: Werbeblocker bleiben erlaubt

Mit Werbung anderer Unternehmen auf den eigenen Internetseiten kann man viel Geld verdienen. Werbeblocker, die Werbung z.B. bei Ansicht einer Internetseite blockieren oder ausblenden, bedeuten daher für die werbenden Unternehmen Einnahmeverluste – gleichzeitig entspannen sie aber das Surferlebnis für den Nutzer der werbefinanzierten Website. Die Klage des Axel Springer Verlages (Axel Springer SE) gegen eines… BGH: Werbeblocker bleiben erlaubt weiterlesen