Zentrale Normen: Art. 1, 2, 12, 14 GG; §§ 6b, 32 BDSG (alte Fassung); §§ 4, 26 BDSG n.F., Art. 5, 9 DS-GVO Die Speicherung von Bildaufzeichnungen wird nicht durch bloßen Zeitablauf unverhältnismäßig, wenn der Arbeitgeber die Pflichtverletzung arbeitsrechtlich noch ahnden kann. Eine rechtmäßige offene Videoüberwachung verletzt das Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers nicht, wenn sie den… BAG: Kein Verwertungsverbot bei rechtmäßiger offener Videoüberwachung weiterlesen
Schlagwort: Kündigung
ArbG Mainz: Keine Kündigung wegen privater Äußerungen auf WhatsApp
Ein Austausch privater Nachrichten auf WhatsApp in einer Gruppe von Beschäftigten gerecht den Arbeitgeber nicht zur Kündigung. Dies hat das Arbeitsgericht Mainz entschieden (ArbG Mainz, Urt. v. 15.11.2017 – AZ 4 Ca 1240/17 und weitere). Sachverhalt Vier Angestellten der Stadt Worms war fristlos gekündigt worden, nachdem ihrem Arbeitgeber eine private WhatsApp-Gruppe bekannt wurde, in der die… ArbG Mainz: Keine Kündigung wegen privater Äußerungen auf WhatsApp weiterlesen
LAG Berlin: Weiterleitung betrieblicher E-Mails an Privataccount als Kündigungsgrund
Die Weiterleitung betrieblicher E-Mails auf einen privaten E-Mail-Account kann den Arbeitgeber zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund ohne vorherige Abmahnung berechtigen. Dies hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg (LAG Berlin) mit Urteil vom 16.5.2017 (Az.: 7 Sa 38/17) entschieden.