BAG: Kein Verwertungsverbot bei rechtmäßiger offener Videoüberwachung

Zentrale Normen: Art. 1, 2, 12, 14 GG; §§ 6b, 32 BDSG (alte Fassung); §§ 4, 26 BDSG n.F., Art. 5, 9 DS-GVO Die Speicherung von Bildaufzeichnungen wird nicht durch bloßen Zeitablauf unverhältnismäßig, wenn der Arbeitgeber die Pflichtverletzung arbeitsrechtlich noch ahnden kann. Eine rechtmäßige offene Videoüberwachung verletzt das Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers nicht, wenn sie den… BAG: Kein Verwertungsverbot bei rechtmäßiger offener Videoüberwachung weiterlesen

ArbG Mainz: Keine Kündigung wegen privater Äußerungen auf WhatsApp

Ein Austausch privater Nachrichten auf WhatsApp in einer Gruppe von Beschäftigten gerecht den Arbeitgeber nicht zur Kündigung. Dies hat das Arbeitsgericht Mainz entschieden (ArbG Mainz, Urt. v. 15.11.2017 – AZ 4 Ca 1240/17 und weitere). Sachverhalt Vier Angestellten der Stadt Worms war fristlos gekündigt worden, nachdem ihrem Arbeitgeber eine private WhatsApp-Gruppe bekannt wurde, in der die… ArbG Mainz: Keine Kündigung wegen privater Äußerungen auf WhatsApp weiterlesen