ArbG Mainz: Keine Kündigung wegen privater Äußerungen auf WhatsApp

Ein Austausch privater Nachrichten auf WhatsApp in einer Gruppe von Beschäftigten gerecht den Arbeitgeber nicht zur Kündigung. Dies hat das Arbeitsgericht Mainz entschieden (ArbG Mainz, Urt. v. 15.11.2017 – AZ 4 Ca 1240/17 und weitere). Sachverhalt Vier Angestellten der Stadt Worms war fristlos gekündigt worden, nachdem ihrem Arbeitgeber eine private WhatsApp-Gruppe bekannt wurde, in der die… ArbG Mainz: Keine Kündigung wegen privater Äußerungen auf WhatsApp weiterlesen