Neuer Schwerpunkt: Arbeitsrecht rundet das Datenschutz- und IT-Recht ab

Zum 01.10.2022 schärfen wir die Spezialisierung von KREMER RECHTSANWÄLTE weiter und machen neben dem Datenschutz- und IT-Recht zusätzlich auch das Arbeitsrecht zu einem unserer Schwerpunkte. Mit dieser Fokussierung verstärken wir bei KREMER RECHTSANWÄLTE die vorhandene Struktur für eine auch zukünftig hochspezialisierte Beratung.

LAG: Mitarbeiter haben Auskunftsanspruch gegen Arbeitgeber

Beschäftigten steht neben ihrem Recht, auf Antrag Einsicht in ihre Personalakte zu erhalten, zusätzlich ein selbstständiger, datenschutzrechtlicher Auskunftsanspruch zu, der seine Grundlage in Art. 15 der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) findet. Mit Urteil vom 20.12.18 wurde einem Arbeitnehmer nun erstmalig dieser Auskunftsanspruch durch das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg zugesprochen. Mit den Hintergründen zu dieser Entscheidung befasst sich unser… LAG: Mitarbeiter haben Auskunftsanspruch gegen Arbeitgeber weiterlesen

Erlaubte ITK-Privatnutzung: Arbeitgeber als Diensteanbieter?

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz hat die Orientierungshilfe (OH) IuK-Nutung am Arbeitsplatz (PDF) online gestellt, sperriger ausführlicher Titel: „Orientierungshilfe zur datenschutzgerechten Ausgestaltung und Kontrolle der Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnik des Unternehmens durch Beschäftigte zu betrieblichen und zu privaten Zwecken“. Aufsichtsbehörden: Arbeitgeber ist Diensteanbieter Gebetsmühlenartig wird dort die übereinstimmende Auffassung aller Aufsichtsbehörden im Datenschutz vertreten, wonach… Erlaubte ITK-Privatnutzung: Arbeitgeber als Diensteanbieter? weiterlesen