Hinweisgeberschutz (mit Verspätung) in Deutschland umgesetzt: Was Unternehmen jetzt beachten müssen

Mit dem „Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden“ (kurz HinSchG) hat der deutsche Gesetzgeber mit rund anderthalb Jahren Verspätung die Richtlinie EU 2019/1937 in nationales Recht umgesetzt. Wesentliche Regelungselemente: Unternehmen ab 50 Mitarbeiter müssen eine interne Meldestelle für Hinweise… Hinweisgeberschutz (mit Verspätung) in Deutschland umgesetzt: Was Unternehmen jetzt beachten müssen weiterlesen

Neuer Schwerpunkt: Arbeitsrecht rundet das Datenschutz- und IT-Recht ab

Zum 01.10.2022 schärfen wir die Spezialisierung von KREMER RECHTSANWÄLTE weiter und machen neben dem Datenschutz- und IT-Recht zusätzlich auch das Arbeitsrecht zu einem unserer Schwerpunkte. Mit dieser Fokussierung verstärken wir bei KREMER RECHTSANWÄLTE die vorhandene Struktur für eine auch zukünftig hochspezialisierte Beratung.

LAG: Mitarbeiter haben Auskunftsanspruch gegen Arbeitgeber

Beschäftigten steht neben ihrem Recht, auf Antrag Einsicht in ihre Personalakte zu erhalten, zusätzlich ein selbstständiger, datenschutzrechtlicher Auskunftsanspruch zu, der seine Grundlage in Art. 15 der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) findet. Mit Urteil vom 20.12.18 wurde einem Arbeitnehmer nun erstmalig dieser Auskunftsanspruch durch das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg zugesprochen. Mit den Hintergründen zu dieser Entscheidung befasst sich unser… LAG: Mitarbeiter haben Auskunftsanspruch gegen Arbeitgeber weiterlesen

Erlaubte ITK-Privatnutzung: Arbeitgeber als Diensteanbieter?

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz hat die Orientierungshilfe (OH) IuK-Nutung am Arbeitsplatz (PDF) online gestellt, sperriger ausführlicher Titel: „Orientierungshilfe zur datenschutzgerechten Ausgestaltung und Kontrolle der Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnik des Unternehmens durch Beschäftigte zu betrieblichen und zu privaten Zwecken“. Aufsichtsbehörden: Arbeitgeber ist Diensteanbieter Gebetsmühlenartig wird dort die übereinstimmende Auffassung aller Aufsichtsbehörden im Datenschutz vertreten, wonach… Erlaubte ITK-Privatnutzung: Arbeitgeber als Diensteanbieter? weiterlesen