Neuer Schwerpunkt: Arbeitsrecht rundet das Datenschutz- und IT-Recht ab

Zum 01.10.2022 schärfen wir die Spezialisierung von KREMER RECHTSANWÄLTE weiter und machen neben dem Datenschutz- und IT-Recht zusätzlich auch das Arbeitsrecht zu einem unserer Schwerpunkte. Mit dieser Fokussierung verstärken wir bei KREMER RECHTSANWÄLTE die vorhandene Struktur für eine auch zukünftig hochspezialisierte Beratung.

Früher…

KREMER RECHTSANWÄLTE war von Anfang an auf die Beratung in wenigen Schwerpunkten fokussiert. Gestartet sind wir mit der Beratung im IT- und Datenschutzrecht, im E-Commerce-Recht sowie im Gewerblichen Rechtsschutz.

Nach mehreren Jahren zeigte sich aber, dass wir trotz intensiver Bemühungen es nicht geschafft haben, im Gewerblichen Rechtsschutz, also im Wettbewerbs- und Markenrecht, eine hinreichend große Anzahl an Mandaten zu akquirieren, die diesen Schwerpunkt fachlich und wirtschaftlich dauerhaft hätten tragen können. Daher wurde dieser Bereich bereits 2019 geschlossen und die vorhandenen Mandate an ebenfalls spezialisierte Kolleginnen und Kollegen weitergegeben.

Das Datenschutzrecht nahm seit 2017 einen immer größeren Raum in unserer Beratung ein.

Demgegenüber war die Befassung mit Anfragen im E-Commerce-Recht zunehmend zu einer Nebentätigkeit geworden, wenn es um B2C-Verträge und die Gestaltung von Online-Shops geht. Mit Blick auf die sehr umfängliche Aktivität des Gesetzgebers in der EU und den Mitgliedstaaten standen deshalb der Aufwand zur Aufrechterhaltung des Wissens und der Umfang der anwaltlichen Beratung in keinem Verhältnis mehr zueinander. Daher haben wir jetzt auch den Bereich E-Commerce-Recht geschlossen und uns von den dort noch betreuten Mandanten mit großem Bedauern verabschiedet.

Heute…

Wir fokussieren uns jetzt auf das Datenschutzrecht, das IT-Recht (insbesondere das IT-Vertragsrecht) und das Arbeitsrecht. Im Arbeitsrecht haben Anwälte unserer Sozietät auch schon in den vergangenen Jahren originär beraten. Das umfasste sowohl individualarbeitsrechtliche Fragen, etwa zur Gestaltung von Arbeitsverträgen, als auch das kollektive Arbeitsrecht.

Das Arbeitsrecht auf Arbeitgeberseite hat sich in den letzten Jahren als der Bereich gezeigt, der die meisten Querverbindungen zwischen den von uns ansonsten bearbeiteten Schwerpunkten aufweist: so hatten wir bereits mit dem Beschäftigtendatenschutz vielfältige Bezüge zum Arbeitsrecht. Aktuelle Rechtsfragen zum Geschäftsgeheimnisschutz und Hinweisgebersystemen sind als Compliance-Themen ebenfalls an der Schnittstelle zwischen Datenschutz- und Arbeitsrecht zu verorten.

Das Arbeitsrecht birgt vor diesem Hintergrund nach meiner Überzeugung das Potential, die bereits bei uns vorhandene Expertise künftig noch gewinnbringender für unsere Mandanten einsetzen zu können. Bei einer Vielzahl unserer Mandantinnen und Mandanten besteht großer Bedarf nach einer hochwertigen integrierten Beratungsleistung im Beschäftigtenkontext. Überdies können wir in diesem Bereich unser Know-how im Legal Tech-Bereich umsetzen und digitale Workflows anbieten, z.B. zur vereinfachten Erstellung von Anstellungsverträgen.

Um den integrierten Ansatz unserer Beratung herauszustellen, werden wir ergänzend auch den Bereich „Compliance“ adressieren und in der weiteren Beratung versuchen zu konturieren. Denn das Schlagwort veranschaulicht das charakteristische Ineinandergreifen der unterschiedlichen Rechtsgebiete, die in das Arbeitsrecht hineinwirken. Entsprechend unserer Spezialisierung werden wir allerdings nur in ausgewählten Compliance-Themen beraten. Fragestellungen etwa zum Lieferkettengesetz oder zu ethischen und/oder Umweltschutz-Standards werden wir bei Bedarf an fachkundige Kolleginnen und Kollegen weitergeben, aber nicht selbst bearbeiten.

Diese Konzentration auf die Schwerpunkte Datenschutzrecht, IT-Recht und Arbeitsrecht bedeutet – wie bislang auch – keine „Scheuklappenmentalität“: unsere umfassende Beratung bedingt selbstverständlich auch, dass wir über den Tellerrand hinausschauen und Überschneidungen der von uns zu bearbeitenden Rechtsfragen in angrenzende Rechtsgebiete erfassen, um Ihnen angemessene, praxistaugliche und wirtschaftliche Handlungsempfehlungen zu geben.

Ansprechpartner für Arbeitsrecht bei KR

Unsere Ansprechpartner im Arbeitsrecht werden zunächst drei Personen sein:

  • Rechtsanwältin Jana Lenzen, LL.M., wird insbesondere die individualvertraglichen Themen sowie den allgemeinen Beschäftigtendatenschutz betreuen. Das Individualarbeitsrecht erfasst u.a. Fragen rund um die Gestaltung von Arbeitsverträgen, Beendigung von Arbeitsverhältnissen sowie alle weiteren Rechte und Pflichten von Arbeitgebern.
  • Rechtsanwältin Nadine Schneider wird als Ansprechpartnerin neben dem Beschäftigtendatenschutz insbesondere die arbeits- und datenschutzrechtlichen Compliance-Themen bearbeiten. Das beinhaltet u.a. Gestaltung von Verschwiegenheitsvereinbarungen oder den Umgang mit Hinweisgebersystemen und internen Ermittlungen.
  • Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht Sascha Kremer wird bei kollektivarbeitsrechtlichen Themen der erste Ansprechpartner sein. Dazu zählen u.a. Fragen der betrieblichen Mitbestimmung, etwa die Gestaltung von IT-bezogenen Betriebsvereinbarungen oder die Begleitung entsprechender Einigungsstellen.

Wir freuen uns sehr auf die weitere Zusammenarbeit mit Ihnen und bedanken uns für das in der Vergangenheit gewährte Vertrauen. Sprechen Sie uns bei Fragen jederzeit gerne an.

Wer sind KREMER RECHTSANWÄLTE?

KREMER RECHTSANWÄLTE ist eine auf Digitalisierungsberatung spezialisierte Sozietät und berät ihre Mandanten und Auftraggeber hochspezialisiert an der Schnittstelle zwischen Technik und Recht. Zu unseren Mandanten und Auftraggebern gehören DAX-Konzerne, KMU, Kreditinstitute und Finanzdienstleister jeglicher Größe, kirchliche Einrichtungen und Startups. Die Sozietät berät regelmäßig in auch internationalen Großprojekten, begleitet IT- oder Datenschutzprojekte und stellt erarbeitet passende Standardvertragswerke für ihre Mandanten.

Die Rechtsanwältinnen, Rechtsanwälte, Wirtschaftsjuristinnen und Wirtschaftsjuristen veröffentlichen regelmäßig Fachbeiträge, Muster und Bücher zum Datenschutz und sind in der Aus- und Weiterbildung von Datenschutzbeauftragten, Personalverantwortlichen, Unternehmensleitungen, Juristinnen und Juristen sowie Referendar/inn/en und Studierenden tätig. KREMER RECHTSANWÄLTE ist von der WirtschaftsWoche 2019 als TOP Kanzlei im Datenschutzrecht ausgezeichnet worden. Außerdem wird die Sozietät im kanzleimonitor.de 2018/2019 und 2020/2021 als von Unternehmensjuristinnen und -juristen empfohlene, führende Kanzlei im IT- und Datenschutzrecht geführt.