Beschäftigten steht neben ihrem Recht, auf Antrag Einsicht in ihre Personalakte zu erhalten, zusätzlich ein selbstständiger, datenschutzrechtlicher Auskunftsanspruch zu, der seine Grundlage in Art. 15 der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) findet. Mit Urteil vom 20.12.18 wurde einem Arbeitnehmer nun erstmalig dieser Auskunftsanspruch durch das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg zugesprochen. Mit den Hintergründen zu dieser Entscheidung befasst sich unser… LAG: Mitarbeiter haben Auskunftsanspruch gegen Arbeitgeber weiterlesen