Bei jedem M&A-Deal stellt sich die Frage, ob die IT des erworbenen Unternehmens nach der Transaktion nahtlos weiterbetrieben werden kann. Bei dem Kauf von Anteilen an einem Start-up mag dies einfach sein. Für den Fall des Erwerbs eines Unternehmensteiles aus einem gewachsenen mittelständischen Konzern stellen sich jedoch zahlreiche Fragen, die manchmal komplexer sind, als der M&A-Deal selbst. Typischerweise ist in einer solchen Situation erforderlich, dass das abgebende Unternehmen noch viele Monate, häufig bis zu 2 Jahre lang, IT-Services für das aufnehmende Unternehmen erbringt. Dies führt in jedem Einzelfall zu zahlreichen Praxisfragen.
Daher bietet der Arbeitskreis EDV und Recht (AKEUR) die hybride Veranstaltung „Fallstricke und Untiefen von IT-Transitional Service Agreements“ an. Das Webinar bespricht dabei die zahlreichen Praxisfragen aus der rechtlichen und technischen Perspektive des Managements eines IT-Transitionen Service Agreements und erörtert dies anhand von Beispielsklauseln. Als Referent ist Herr Dr. Lutz Martin Keppeler, Fachanwalt für Informationstechnologierecht und Partner der Kanzlei Heuking Kühn Lüer Wojtek am Standort Köln und Lehrbeauftragter für Datenschutzrecht an der TH-Köln, geladen. Die WirtschaftsWoche hat ihn 2022 als einer der führenden Datenschutzrechtler Deutschlands ausgezeichnet. Judith Wagener, Diplom-Betriebswirtin und Management-Beraterin bei der noventum consulting aus Münster, ist ebenfalls als Referentin geladen. Seit ungefähr 20 Jahren berät sie in komplexen IT-Projekten als Projektleiterin, Strategie- und Sourcing-Expertin sowie Transition-Managerin sowohl im Sourcing- als auch im M&A-Kontext.
Wann & Wo?
Mittwoch, 16.11.2022, 18:00 – 20:00 Uhr
PULLMANN COLOGNE (Helenenstraße 14, 50667 Köln) oder online (keine Anfahrt, nur eine aktive Internet-Verbindung erforderlich)
Weitere Informationen und den Link zur Anmeldung finden Sie hier.
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