Nach dem Brexit: Angemessenheitsbeschluss für Großbritannien veröffentlicht

Der Austritt Großbritanniens aus der EU bedeutete auch das Ende der Bindung an die DSGVO. Datenübermittlungen nach Großbritannien sind nun Übermittlungen in ein Drittland. Welche Vorkehrungen hier zum Schutz von personenbezogenen Daten getroffen werden müssen, war lange unsicher, in der Übergangsphase griffen zunächst wegen der völkerrechtlichen Vereinbarungen der EU mit Großbritannien noch die alten Regelungen. Pünktlich zum Auslaufen dieser First hat die EU-Kommission nun den Angemessenheitsbeschluss für Großbritannien veröffentlicht.

Für die nächsten 4 Jahre, also bis zum 27.06.2025 wird Großbritannien damit ein mit der EU und der DSGVO vergleichbares Datenschutzniveau bescheinigt. Das bedeutet, Standarddatenschutzklauseln/Standardvertragsklauseln (SCC/SDK) oder Binding Corporate Rules (BCR) sind aktuell entbehrlich, ebenso das nach den neuen Standardvertragsklauseln sonst zwingend erforderliche Transfer Impact Assessment (TIA). Nach Ablauf der vier Jahre wird die EU-Kommission eine erneute Überprüfung durchführen und dann im Zweifelsfall Anpassungen an ihrer Einschätzung vornehmen. Andernfalls wird der Beschluss verlängert.

Wo nun Handlungsbedarf für Unternehmen/ Einrichtungen besteht:

  • Anpassung des Verarbeitungsverzeichnisses, wo Drittlandübermittlungen nach Großbritannien betroffen sind
  • Anpassung der Datenschutzinformationen gem. Art. 13, 14 DSGVO, wo Drittlandübermittlungen nach Großbritannien betroffen sind

Weiterer Handlungsbedarf kann sich aus dem individuellen Datenschutzmanagement ergeben. Bei Fragen zum Thema oder zum Datenschutz allgemein kommen Sie gern auf uns zu.

Wer sind Ihre Ansprechpartner?

Wenn Sie von uns im Datenschutz bereits beraten werden, wenden Sie sich bitte an die/den Sie betreuende/n Rechtsanwältin/Rechtsanwalt – zu unserem Team hier entlang. Nehmen Sie anderenfalls jederzeit gerne Kontakt zu einer/einem der Ansprechpartner/innen auf.

Alle Ansprechpartner/innen erreichen Sie unter 0221/27141874 und persönlich bei Bedarf in der Brückenstraße 21, 50667 Köln (Innenstadt).

Wer sind KREMER RECHTSANWÄLTE?

KREMER RECHTSANWÄLTE ist eine auf Digitalisierungsberatung spezialisierte Sozietät und berät ihre Mandanten und Auftraggeber hochspezialisiert an der Schnittstelle zwischen Technik und Recht. Zu unseren Mandanten und Auftraggebern – national und international – gehören DAX-Konzerne, KMU, Kreditinstitute und Finanzdienstleister jeglicher Größe, kirchliche Einrichtungen und Startups.

Die Rechtsanwältinnen, Rechtsanwälte, Wirtschaftsjuristinnen und Wirtschaftsjuristen veröffentlichen regelmäßig Fachbeiträge, Muster und Bücher zum Datenschutz. Sie sind auch in der Aus- und Weiterbildung von Datenschutzbeauftragten, Personalverantwortlichen, Unternehmensleitungen, Juristinnen und Juristen sowie Referendar/inn/en und Studierenden tätig. KREMER RECHTSANWÄLTE ist von der WirtschaftsWoche 2019 als TOP Kanzlei im Datenschutzrecht ausgezeichnet worden. Außerdem wird die Sozietät im kanzleimonitor.de 2018/2019 und im kanzleimonitor.de 2020/2021 als von Unternehmensjuristinnen und -juristen gewählte, führende Kanzlei im IT- und Datenschutzrecht gelistet.