Einladung: Workshop zum Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG)

Donnerstag, 11. Juli 2019
17.00 Uhr – 18.30 Uhr
(mit anschließendem Get-together)

 

Am 26. April 2019 ist endlich das Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG) in Kraft getreten. Es setzt mit Verspätung die entsprechende EU-Richtlinie in deutsches Recht um. Mit diesem Gesetz wird der Schutz von Geschäftsgeheimnissen erstmalig umfassend und in einem eigenen Stammgesetz geregelt.

Das GeschGehG enthält eine eigene neue Definition des Geschäftsgeheimnisses, ein umfassendes Portfolio von Ansprüchen des Geschäftsgeheimnisinhabers gegen Rechtsverletzer sowie zivilprozessuale Vorschriften, die die Rechtsdurchsetzung in Geschäftsgeheimnisstreitsachen effektiver machen sollen.

Die wohl wesentlichste Neuerung ist, dass der Schutz von Geschäftsgeheimnissen davon abhängig gemacht wird, dass der Geschäftsgeheimnisinhaber „den Umständen nach angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen“ trifft. Sprich: Wer jetzt nicht die notwendigen Geheimhaltungsmaßnahmen für seine Geschäftsgeheimnisse trifft, genießt den Schutz des neuen Gesetzes nicht. Die Unternehmen müssen deshalb nun handeln.

Dennoch zeigt die verhaltene Resonanz der Unternehmen auf das neue Gesetz, dass viele Unternehmen die Bedeutung des Gesetzes für ihr Unternehmen verkennen. Nicht klar ist vielen Unternehmen bereits, welche Informationen überhaupt als Geschäftsgeheimnis geschützt sind. Weiter ist vielen Unternehmen nicht klar, dass sie den Schutz Ihrer Geschäftsgeheimnisse gefährden, wenn sie keine angemessenen Geheimhaltungsmaßnahmen treffen.

In unserem Workshop werden wir Ihnen die Anforderungen des neuen GeschGehG umfassend erläutern:

  • Was sind schützenswerte Geschäftsgeheimnisse in einem Unternehmen?
  • Was sind den „Umständen nach angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen“?
  • Wie können technische und organisatorische Schutzvorkehrungen ausgestaltet werden?
  • Welche rechtlichen Vorkehrungen sollten getroffen werden?
  • Wie kann man Geheimnisschutz, Datenschutz & Informationssicherheit effektiv verknüpfen?

Gehen Sie den Geheimnisschutz mit uns aktiv an.

Um Anmeldung wird gebeten bis zum 4. Juli 2019 unter info@kremer-recht.de
(Achtung: begrenzte Teilnehmerzahl)

 

Ihre Ansprechpartner für den Workshop:

Linda Thiel, Leiterin der Praxisgruppe IP/Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz, Tel.: +49(221)27141874, Mail: linda.thiel@kremer-recht.de

Maren Hoffmann, Rechtsanwältin, Tel.: +49(221)27141874, Mail: maren.hoffmann@kremer-recht.de

Per Kristian Stöcker, Rechtsanwalt, Data Protection Officer (ECPC, Maastricht University) Datenschutzbeauftragter (TÜV Nord), Tel.: +49(221)27141874, Mail: per.stoecker@kremer-recht.de

Nadine Schneider, Rechtsanwältin, Datenschutzbeauftragte (TÜV), Tel.: +49(221)27141874, Mail: nadine.schneider@kremer-recht.de

 

Details zur Veranstaltung und Informationen zur Anmeldung finden Sie hier: Workshop zum Gesetz über den Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG) am 11. Juli 2019

Haben Sie Fragen? Unser Team hilft Ihnen gerne weiter.

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