In der aktuellen Ausgabe der „WRP -Wirtschaft in Recht und Praxis“ bespreche ich eine Entscheidung des BGH, die sich mit Lieferverweigerungen im Zusammenhang mit Auto-Tuning befasst (BGH, Urteil vom 06.10.2015, Az.: KZR 87/13). Das Gericht entschied dort zum kartellrechtlichen Behinderungs- und Diskriminierungsverbot bei sogenannten autonomen Bezugskonzentrationen von Unternehmen, die sich auf die Veredelung hochwertiger Fahrzeuge ausschließlich einer Marke spezialisiert haben. Der Verlag hat mir den Beitrag als PDF zur Verfügung gestellt, sodass Sie ihn hier vollständig lesen können.
Die Entscheidung ist deshalb auch für die Praxis interessant, weil sie wichtige Aussagen über den Bestimmtheitsgrundsatz bei Anträgen auf Belieferung enthält. Da diese materiellrechtlich auf dem kartellrechtlichen Unterlassungsanspruch nach § 33 Abs. 1 S. 1 GWB basieren und zukunftsgerichtet sind, könne kein konkretes Kaufangebot verlangt werden. Stattdessen reiche es aus, die Belieferung in handelsüblichen Mengen und zu üblichen Preisen und Konditionen zu beantragen.
Autor: Sebastian Telle
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