Eine Nachricht mit Kritik am Arbeitgeber, die über einen privaten Messengerdienst verschickt wurde, kann einen außerordentlichen Kündigungsgrund darstellen. Unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist, erläutern Sascha Kremer und Jana Schminder anhand des Urteils des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 14.03.2019 (Az.: 17 Sa 52/18) in der HR Performance 06/2019. Die wichtigsten Informationen haben wir für Sie in… WhatsApp-Nachricht als Kündigungsgrund weiterlesen
Schlagwort: außerordentliche Kündigung
LAG Berlin: Weiterleitung betrieblicher E-Mails an Privataccount als Kündigungsgrund
Die Weiterleitung betrieblicher E-Mails auf einen privaten E-Mail-Account kann den Arbeitgeber zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund ohne vorherige Abmahnung berechtigen. Dies hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg (LAG Berlin) mit Urteil vom 16.5.2017 (Az.: 7 Sa 38/17) entschieden.