BGH: Bitte um Bewertung per E-Mail ist unzulässige Werbung

Zentrale Normen: §§ 823 Abs. 1, 1004 BGB; Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 8 Abs. 1 EMRK; §§ 2 Abs. 1 Nr. 2, 7 Abs. 2 Nr. 3, 8 Abs.1 UWG; Art. 13 Abs. 1 Datenschutzrichtlinie EK Die durch ein Unternehmen per E-Mail versendete Bitte um Bewertung des Services fällt unter unzulässige E-Mail-Werbung,… BGH: Bitte um Bewertung per E-Mail ist unzulässige Werbung weiterlesen