IT-Rechtsberater – Kennzeichnungspflichten bei Instagram

Influencer-Marketing und seine rechtlichen Grenzen beschäftigen die Gerichte in der letzten Zeit immer öfter. So auch wieder das Kammergericht Berlin, mit Urteil vom 08.01.2019 (Az.: 5 U 83/18).

Unsere Rechtsanwälte Laura-Sophie Walter und Marc Meerkamp haben sich im aktuellen IT-Rechtsberater, Heft 4/2019 zu diesem Urteil geäußert.

In der Rechtssache ging es um die Frage, wann eine Influencerin ihre Posts, die auf die Website eines Händlers oder Unternehmens verlinken, als Werbung kennzeichnen muss. Zu bewerten waren drei Posts, von denen zwei auf Unternehmen verlinkten, deren Veranstaltungen die Influencerin besucht hatte, was in dem jeweiligen Post jedoch nicht zu erkennen war. Im dritten Post hatte die Influencerin auf die Händler der von ihr auf dem Bild getragenen Kleidung verlinkt.

In dem Beitrag stellen unsere Rechtsanwälte den Sachverhalt und das Urteil kurz dar und erläutern dann als Konsequenz für die Praxis, worauf Influencer ein besonderes Augenmerk legen sollten und was als Indiz genommen werden kann, um zwischen reiner Information an die Follower und kennzeichnungspflichtiger Werbetätigkeit zu unterscheiden.

 

Der vollständige Beitrag ist im IT-Rechtsberater zu finden und kann hier (kostenpflichtig) abgerufen werden.

Haben Sie Fragen zum IT-Recht? Hier finden Sie unsere Ansprechpartner.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.