Ausgehend von der nachfolgend umrissenen praxisrelevanten Problemstellung der rechtssicheren Vertragsgestaltung bei agilen Projektverträgen gibt Rechtsanwalt Philipp M. Kühn gemeinsam mit Rechtsanwalt Nikolaus Ehlenz in der aktuellen Computer und Recht (CR 03/2018) dem Leser strukturiert wertvolle, in der Praxis erprobte Formulierungsvorschläge an die Hand.
Häufig scheitern konventionell durchgeführte Software-Projekte an einer wenig praktikablen Strukturierung des Projektablaufs, einem lückenhaften Pflichtenheft oder unzureichend definierten Abnahmekriterien.
Eine Lösung hierfür bietet die mittlerweile weit verbreitete agile Methode nach Scrum. Im Gegensatz zu starren Ablaufplänen wird das Projekt in Sprints eingeteilt, sodass die Möglichkeit besteht, frühzeitig Fehlentwicklungen vorzubeugen und auch im fortlaufenden Erstellungsprozess weiterhin neue Markt- und Nutzeranforderungen in das Produkt zu implementieren.
So groß der Nutzen aus technischer Sicht ist, so komplex sind auch die Anforderungen an die Vertragsgestaltung. Denn ein unzureichend auf das konkrete Projekt individualisiertes Vertragswerk führt häufig zu (vermeidbaren) Unsicherheiten.
Nur wenn die erforderliche rechtliche Klarheit gegeben ist, können sich die Beteiligten voll auf das Verwirklichen von außergewöhnlichen Geschäftsideen fokussieren.
Um dies zu ermöglichen, thematisiert Rechtsanwalt Philipp M. Kühn zunächst die agile Methodik von Scrum (I.) und führt in die sich ergebenden rechtlichen Spannungsfelder ein (II.). Anschließend unterbreitet er konkrete Klauselvorschläge (III.) um mit einer Checkliste (IV.) abzuschließen.
Bei weitergehenden Nachfragen oder Anregungen zum Beitrag oder zur Thematik der Vertragsgestaltung bei Projektverträgen freut sich Rechtsanwalt Philipp M. Kühn auf ihre Kontaktaufnahme.