Durch Mitarbeiterbefragungen kann ein Arbeitgeber einzelne Beschäftigte oder nach bestimmten Kriterien festgelegte Teile der Belegschaft befragen. Solche Befragungen können der Erörterung einzelner Sachverhalte oder allgemeinen Stimmungsabfragen dienen. Doch ist das rechtlich zulässig? Dieser Frage widmen sich unsere Rechtsanwälte Sascha Kremer und Jana Garsztecki in diesem Beitrag (Download PDF), der in der HR Performance 1/2017 erschienen ist. Bei Fragen zum Beschäftigtendatenschutz oder im Arbeitsrecht sprechen Sie uns gerne an.