(Online-) Händler haften für die im Sinne des Gesetzes gegen den Unlauteren Wettbewerb (UWG) wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit einer Produktpräsentation, die sie vom Hersteller/Zulieferer übernommen haben. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am 31.3.2016 im Rahmen der Leitsatzentscheidung „Himalaya-Salz“ (I ZR 86/13) ausdrücklich bestätigt.
Schlagwort: Vertriebsrecht
Selektive Vertriebssysteme und Plattformverbot für Markenartikel
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hatEnde 2015 entschieden, dass ein Hersteller einem Vertragshändler untersagen kann, Produkte über die Plattform Amazon zu vertreiben (OLG Frankfurt am Main, Urteil v. 22.12.2015, Az. 11 U 84/14 (Kart)). Einen sogenannten „Suchmaschinenvorbehalt“ sah das Gericht jedoch nicht als kartellrechtlich zulässig an. Der Senat entschied damit in der Berufung teilweise anders als… Selektive Vertriebssysteme und Plattformverbot für Markenartikel weiterlesen