Das hat das OVG Hamburg am 26.02.2018 durch Beschluss (5 Bs 93/17) entschieden und damit die vorausgegangene Entscheidung des VG Hamburg (13 E 5912/16) bestätigt. Worum geht es? Ende August 2016 hat die 2014 von Facebook Inc. übernommene, trotzdem weiterhin als eigenständiger und unabhängiger Dienst operierende WhatsApp Inc. eine Aktualisierung ihrer Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinien bekanntgegeben… OVG Hamburg: Keine Verarbeitung von WhatsApp-Daten durch Facebook ohne Einwilligung der Nutzer weiterlesen