VG Köln entscheidet: Gmail muss bei BNetzA gemeldet werden

E-Mail-Dienst ist auch Telekommunikationsdienst

Im November letzten Jahres hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden, dass Google verpflichtet ist, den E-Mail-Dienst Gmail bei der Bundesnetzagentur anzumelden (Urt. v. 11.11.2015, Az.: 21 K 450/15). Denn bei dem Dienst handele es sich um einen Telekommunikationsdienst nach § 3 Nr. 24 TKG, der bei der Behörde gemäß § 6 Abs. 1 TKG anzumelden sei.… VG Köln entscheidet: Gmail muss bei BNetzA gemeldet werden weiterlesen

Vortrag: Autonomes Handeln intelligenter Maschinen, Internet der Dinge und Industrie 4.0

Am 2.12.2015 habe ich (Sascha Kremer) für den Arbeitskreis EDV & Recht Köln den rechtlichen Part zur Veranstaltung „Autonomen Handeln intelligenter Maschinen: Internet der Dinge und Industrie 4.0“ beigetragen. Im Vortrag ging es um zivil-, haftungs- und datenschutzrechtliche Fragen autonomer Software und Systeme und bei Entwicklung und Einsatz von smarten Anwendungen im Internet der Dinge zu berücksichtigenden rechtlichen Anforderungen. Die… Vortrag: Autonomes Handeln intelligenter Maschinen, Internet der Dinge und Industrie 4.0 weiterlesen