Kein Anspruch auf die Herausgabe von Nutzerdaten des Facebook-Messengerdienstes

Einschlägige Normen: § 14 TMG; § 1 NetzDG  Einer Person, über die vermeintlich rechtswidrige Inhalte über den Facebook- Messenger Dienst verschickt wurden, steht es nicht zu, von Facebook Information über die Nutzerdaten des Versenders zu verlangen. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) mit Beschluss vom 6. September 2018 entschieden. Der Hintergrund Der Antrag… Kein Anspruch auf die Herausgabe von Nutzerdaten des Facebook-Messengerdienstes weiterlesen