Der Verkauf von Adressdaten ist aufgrund fehlender Einwilligung der Betroffenen nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) unwirksam. Trotz vertragswidriger Verwendung der Daten durch Dritte bestehen keinerlei vertragliche Ansprüche des Käufers. Mit Urteil vom 24.1.2018 stellte das OLG Frankfurt im Berufungsverfahren fest, dass der Kaufvertrag über Adressdaten insgesamt nichtig ist. Dies hat das OLG Frankfurt darauf zurückgeführt, dass… OLG Frankfurt a.M.: Auswirkungen eines Verstoßes gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen auf vertraglicher Ebene weiterlesen