Verbesserung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten in Unternehmen

Die Verbesserung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten in Unternehmen ist eines der Ziele des am 01.01.2023 in Kraft getretenen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), auch „Lieferkettengesetz“ genannt. Mit diesem Gesetz soll die internationale Menschenrechtslage durch verantwortungsvolle Gestaltung der Lieferketten bei in Deutschland ansässigen Unternehmen verbessert werden. Zudem erfasst das Gesetz auch den Umweltschutz und die Korruptionsbekämpfung, soweit Menschenrechte von diesen… Verbesserung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten in Unternehmen weiterlesen