Facebook, Instagram, Twitter – nur noch nach Mitbestimmung?

Social Media ist in unserem Alltag mittlerweile ganz natürlich – und das nicht nur im Privatleben. Unternehmen nutzen Online-Plattformen heutzutage vielseitig zur Kommunikation und Bewerbung der eigenen Produkte und Dienstleistungen. Daraus ergibt sich aber für die Nutzer und Kunden auch die Möglichkeit, öffentlich und an konkreter Stelle ihre Erfahrungen mit dem jeweiligen Unternehmen zu teilen.… Facebook, Instagram, Twitter – nur noch nach Mitbestimmung? weiterlesen

ArbG Heilbronn: Kundenfeedbackfunktion keine mitbestimmungspflichtige Überwachung

Das Arbeitsgericht (ArbG) Heilbronn hat mit Beschluss vom 8.6.2017 (Az. 8 BV 6/16) entschieden, dass eine App mit einer Kundenfeedbackfunktion keine technische Einrichtung zur Überwachung von Arbeitnehmern ist. Ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG besteht damit bei der Einführung einer solchen App nicht.