Facebook firmiert um – Was es zu beachten gilt

Der Facebook-Konzern hat sich einen neuen Namen gegeben und firmiert nun unter der Bezeichnung „Meta Platforms, Inc.“, die amerikanische Muttergesellschaft, bzw. unter der Tochtergesellschaft „Meta Platforms Ireland Ltd.“

Hintergrund dieser Umfirmierung ist ein Imagewechsel oder auch eine Imageerweiterung, die Firmengrüner Mark Zuckerberg mit der neuen Namensgebung nach Außen transportieren möchte. Facebook sei nicht nur ein Social-Media-Unternehmen, sondern habe ein viel breiteres Portfolio, in das es auch zukünftig stärker investieren möchte. Vor allem die Verbindung von virtueller und tatsächlicher Realität sei von Konzerninteresse. Schon jetzt gehört zum Facebook-Konzern auch die VR Firma Oculus. Ein Geschäftsbereich, den Facebook stetig ausbauen möchte.

Was gibt es nun zu tun?

Sofern Sie Facebook-Dienste nutzen, muss die Umfirmierung in die Datenschutzinformation eingepflegt werden. Wenn Sie eine von uns erstellte Datenschutzinformation nutzen, ist unter dem Stichpunkt „Empfänger von Daten“ im Rahmen der Facebook-Dienste die bisherige Facebook-Firmierung zu löschen und durch folgende Angaben zu ersetzen:

Meta Platforms Ireland Ltd. 4 Grand Canal Square Grand Canal Harbour Dublin 2 Irland („Facebook“)

Nutzen Sie einen anderen Text, so ist die Firmierung an entsprechender Stelle in Ihrer Datenschutzinformation abzuändern.

Noch zwei Hinweise zum Schluss

Meta Platforms bietet die verschiedenen Produkte und Dienstleistungen, wie Facebook, Instagram und WhatsApp unter altem Namen an. Das heißt, die Bezeichnung der sozialen Netzwerke selbst muss nicht geändert werden, es reicht die Änderung der Gesellschaftsfirmierung.

Alle Nutzer außerhalb der USA und Kanada haben nach den Geschäftsbedingungen von Facebook und Instagram einen Vertrag mit der irischen Tochtergesellschaft von Facebook, jetzt Meta Platforms Ireland Ltd., nicht mit der amerikanischen Muttergesellschaft. Die Gesellschaft fällt daher hier in Deutschland unter die irischen und europäischen Gesetze. Probleme bereiten aber nach wie vor die Datenübermittlungen in die USA. Darüber haben wir zum Beispiel hier berichtet.

Beachten Sie daher bitte, dass die Firmierung in der Datenschutzinformation stets auf die irische Tochtergesellschaft abzuändern ist, nicht auf den amerikanischen Mutterkonzern.

 

Ansprechpartner

Sollten Sie weiteren Klärungs- oder Unterstützungsbedarf haben, können Sie sich gerne bei unserem Team melden. Gerne können Sie auch direkt Kontakt zu dem/r  Sie betreuenden Rechtsanwalt/ Rechtsanwältin aufnehmen.