Mandantenerwartung und Selbstverständnis: Risikoeinschätzung statt Stundensätze?

Juve hat mehr als 400 Verantwortliche aus Rechtsabteilungen nach Ihren Anforderungen an anwaltliche Berater befragt.

Das Ergebnis in Auszügen:

„Die Höhe der Stundensätze liegt auf Platz zehn der wichtigsten Mandatierungskriterien […]. Viel wichtiger […] ist demnach die Fähigkeit ihrer Rechtsanwälte, klare Aussagen zu treffen und Risiken zu bewerten […]. Außerdem zentral sind Kriterien wie die Person des Beraters, die Erreichbarkeit und das ökonomische Verständnis.“

Über die Anforderungen unserer Auftraggeber, in vielen Fällen Unternehmensjuristen mit Bedarf nach Expertenwissen zur Ergänzung des eigenen Know-how, haben wir uns vor Gründung von KREMER RECHTSANWÄLTE (vormals LOGIN Partners) vor einem Jahr ebenfalls Gedanken gemacht. Die Ergebnisse sind in unsere Gründungsplanung eingeflossen, die bei allen an der Gründung Beteiligten – Banken, Berater, Familie – auf breite Zustimmung gestoßen ist; sonst gäbe es KREMER RECHTSANWÄLTE (vormals LOGIN Partners) heute nicht.

Aus unserem Businessplan:

„Wir […] denken nicht in Rechtsgebieten, sondern in den an uns von unseren Mandanten herangetragenen Lebenssachverhalten. […] Mit dem Blick von oben auf die Information des Mandanten […] verhindern wir unvollständige, weil singuläre Lösungen, Empfehlungen oder Strategien. Wir erkennen die gemeinsame Schnittmenge aller für den Mandanten relevanten Rechtsgebiete und bilden diese vollständig in der Beratung ab.

Deshalb unterstützen wir unsere Mandanten bereits bei der Konzeption neuer Produkte und Services mit unserem innovativen Beratungsansatz “Rechts-Design”. Damit wissen unsere Mandanten bereits weit vor Markteintritt, welche rechtlichen Gestaltungsspielräume wann und wie für ihre Produkte und Services zu berücksichtigen sind oder zu deren Vorteil eingesetzt werden können. Die Compliance der Produkte und Services unserer Mandanten ist damit zu jedem Zeitpunkt garantiert.

[…] Auf dieser Grundlage entwickeln wir gemeinsam mit unserem Mandanten praxistaugliche Konzepte, Strategien und Lösungen. Dabei geben wir klare und verständliche Antworten auf die Fragen unserer Mandanten. Wir antworten nicht mit ’nein, weil …‘, sondern mit ‚ja, wenn ….‘. So helfen wir unseren Mandanten, ihre Produkte und Services in den Markt zu bringen und zu etablieren, statt diese durch überflüssige – weil rechtlich nicht gebotene Hürden – in ihren Möglichkeiten zu beschränken.

Durch diese integrierte, nachhaltige und ergebnisorientierte Beratung haben wir die Wirtschaftlichkeit unserer Lösungen und übergeordnete unternehmerische Interessen unserer Mandanten stets im Blick. Wir erreichen für uns und damit für unsere Mandanten einen Know-how-Vorsprung gegenüber Mitbewerbern, die in Rechtsgebieten denken, ohne deren Wechselwirkung zueinander in der anwaltlichen Beratung abzubilden.“

Diese Ziele zu erreichen ist tägliches Leitmotiv unserer Arbeit.

Das hängt allerdings nicht nur von uns ab, sondern auch von den Strukturen und Prozessen beim Mandanten als unserem Auftraggeber.

Ein Beispiel:

Häufig ist für ein schnelles Verständnis des zu erfassenden Sachverhaltes der unmittelbare Kontakt zur Fachebene erforderlich, was für Rechtsabteilungen als traditionellem „single point of contact“ meist ungewöhnlich ist und die Sorge nach überflüssiger Erhöhung des Aufwands bei uns als anwaltlichem Berater mit sich bringt. Tatsächlich verringert sich bei einer strukturierten und gezielten Einbindung der Fachabteilung der Gesamtaufwand aber oftmals deutlich, weil das Ergebnis der Rechtsberatung den tatsächlichen und nicht einen angenommenen Sachverhalt abbildet. Hier ist es unsere Aufgabe, Bedenken beim Mandanten zu nehmen und dabei ggf. auch das wirtschaftliche Risiko als Zeichen unserer Überzeugung von der Richtigkeit des vorgeschlagenen Vorgehens mit zu tragen.

Womit wir bei den Stundensätzen wären:

Das Arbeiten mit z.T. erheblichen Discounts auf angebliche oder tatsächliche „Regel-Stundensätze“, um in das Mandat zu kommen und einen weiteren Mandanten auf die Juve-Liste setzen zu können, ist bei Kanzleien aller Größenordnung und Spezialisierung üblich. Wird über Zahlen und Aufwand transparent kommuniziert, sind „übliche“ Stundensätze viel besser zu rechtfertigen als bei „hätte, wäre, wenn“ Angeboten.

Dabei haben alternative Vergütungsmodelle für uns, so wie diese auch in unserem Gründungsplan vorkommen, ebenfalls Vorteile: Erträge werden kalkulierbar, Aufwand für Leistungserfassung, Dokumentation und Abrechnung entfällt und – besonderes wichtig – das Vertrauen in das wirtschaftliche Verständnis des Rechtsanwalts von seinem Job wird gestärkt. Wer seine eigene Leistung nicht kalkulieren und bewerten kann, ist damit im Zweifel auch beim Mandanten überfordert.

Mit diesem Ansatz scheinen wir den richtigen Nerv getroffen zu haben:

Nicht ohne Grund gestattet uns die große Mehrheit unserer Mandanten aktiv deren Nennung auf der Website, gegenüber Nachrichten- und Bewertungsseiten und in der Akquise, z.B. in Pitches und Ausschreibungen.

Neugierig geworden? Sprechen Sie uns an!

Von Sascha Kremer

Rechtsanwalt, Datenschutzbeauftragter, Unternehmer, Vater.

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