Die Weiterleitung betrieblicher E-Mails auf einen privaten E-Mail-Account kann den Arbeitgeber zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund ohne vorherige Abmahnung berechtigen. Dies hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg (LAG Berlin) mit Urteil vom 16.5.2017 (Az.: 7 Sa 38/17) entschieden.