Am 01.01.2019 tritt das neue Verpackungsgesetz (VerpackG) in Kraft und löst damit die bisher geltende Verpackungsverordnung (VerpackV) ab. Für wen gilt das Gesetz? Das VerpackG gilt für alle, die mit Ware befüllte und beim privaten Endverbraucher als Abfall anfallende Verpackungen (inkl. Füllmaterial) in den Verkehr bringen. Besondere Verpflichtungen sieht das Gesetz für Hersteller solcher Verpackungen… Verpackungsgesetz: Was Sie bis zum 01.01.2019 unternehmen müssen weiterlesen