Zentrale Normen: § 7 TMG n.F., § 8 TMG n. F., Art. 8 RL 2001/29/EG, Art. 11 RL 2004/48/EG, 3. TMGÄndG Der Betreiber eines öffentlichen WLAN-Hotspots kann nicht als Störer zur Unterlassung verurteilt werden, wenn Urheberrechtsverletzungen von Dritten über diesen Zugang begangen werden. Das hat der BGH in seinem Urteil vom 26.07.2018 (Az.: I ZR 64/17)… BGH: Kein Unterlassungsanspruch gegen Betreiber öffentlicher WLAN-Hotspots weiterlesen