Marktinformation und Wettbewerb – Kartellrechtliche Schranken beim Informationsaustausch

Marktinformationssystem

Wissen ist Macht – Mit dieser Devise würden viele Unternehmen gerne an wichtige Informationen gelangen, um sich im Wettbewerb besser positionieren zu können. Doch das geltende Kartellrecht verbietet dies überwiegend als wettbewerbsbeschränkende Kooperationen. Einige Ausnahmen bestehen dennoch.

Selektive Vertriebssysteme und Plattformverbot für Markenartikel

Vertikale Vertriebsbeschränkungen - Selektivvertrieb, Gruppenfreistellung oder Einzelfreistellung?

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hatEnde 2015  entschieden, dass ein Hersteller einem Vertragshändler untersagen kann, Produkte über die Plattform Amazon zu vertreiben (OLG Frankfurt am Main, Urteil v. 22.12.2015, Az. 11 U 84/14 (Kart)). Einen sogenannten „Suchmaschinenvorbehalt“ sah das Gericht jedoch nicht als kartellrechtlich zulässig an. Der Senat entschied damit in der Berufung teilweise anders als… Selektive Vertriebssysteme und Plattformverbot für Markenartikel weiterlesen