Auf die Religionsgemeinschaft der Zeugen Jehovas findet die EG-Richtlinie 95/46 Anwendung; auch für die Zeugen Jehovas gelten also die datenschutzrechtlichen Pflichten. Dies hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Wege des Vorabentscheidungsverfahrens mit Urteil vom 10.07.2018 (Az. C-25/17) entschieden. Hintergrund der Entscheidung Das Vorabentscheidungsgesuch des Obersten Verwaltungsgerichtshofs in Finnland (Korkein hallinto-oikeus) betrifft die Frage der Anwendbarkeit… EuGH: Datenschutzpflichten treffen auch Zeugen Jehovas weiterlesen