Bislang verweigerten Arbeitgeber dem Betriebs- oder Personalrat oftmals die Einsichtnahme in nicht anonymisierte Listen über Bruttolöhne und Bruttogehälter. Wie dies nach dem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 07.05.2019 zu beurteilen ist, erläutern Sascha Kremer und Jana Schminder anhand der Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 15.5.2019 (Az.: 3 TaBV 10/18) in der HR Performance 05/2019. Nachfolgend haben… Recht auf Einsichtnahme in nicht anonymisierte Listen über Bruttolöhne weiterlesen