Zur großen Freude aller Online-Plattform-Betreiber, die Werbe-Emails an Bestandskunden verschicken, hat das OLG München eine Klarheit schaffende Entscheidung (OLG München, Urteil vom 25.02.2018 – 29 U 2799/17) getroffen. Der Versand von Werbe-Emails ist nun auch ohne Einwilligung des Bestandskunden unter strengen Auflagen möglich. Überblick Die Beklagte ist Betreiber eines Online-Dating-Portals, bei welchem eine Registrierung kostenlos… OLG München: Klare Bestimmungen für die Bestandskundenwerbung weiterlesen