Hintergrund Am 23.11.2021 wurde das Gesetz u.a. zu Änderungen des Infektionsschutzgesetzes verkündet, welches am 24.11.2021 in Kraft getreten ist. Unter anderem wird nunmehr in §28b IfSG die Abfrage des 3G-Stauts bei Beschäftigten und Besuchern durch den Arbeitgeber gesetzlich geregelt. Die Geltung der Regelung ist vorläufig bis zum 19.03.2022 befristet und kann einmalig um bis zu… 3G am Arbeitsplatz: Abfrage von Impf-, Genesenen- (Sero-) oder Teststatus bei Beschäftigten weiterlesen