IT, Datenschutz, Arbeit, Vertrieb, Medien.
Nichts anderes, das aber richtig.
IT-Recht / Recht der Informationstechnologie
Im IT-Recht beherrschen wir die klassische Beratung in Bezug auf die Erstellung, Verhandlung und Durchsetzung von IT-Verträgen, gleich ob es um Outsourcing, ein Projekt (z.B. die Einführung eines neuen Software-Systems) oder schlicht die Beschaffung und Instandhaltung von Hardware oder Software geht.
Ebenso sicher sind wir im Umgang mit der “New School of IT”, die geprägt ist von Agilität, Mobilität und Virtualisierung.
Wollen oder müssen Sie sich mit dem konzerninternen Einsatz betrieblicher IT befassen, beherrschen wir selbstverständlich auch die arbeitsrechtlich und betriebsverfassungsrechtlich relevanten Fragen.
Datenschutzrecht / Datenschutz und Datensicherheit
Das Datenschutzrecht ist mehr als nur ein Annex zu anderen Rechtsgebieten.
Deshalb erstellen wir nicht nur Vereinbarungen zur Auftragsdatenverarbeitung, sondern beraten in der Entwicklung neuer Produkte und Services zu Privacy by Design und Privacy by Default, bei der weltweiten konzerninternen Datenverarbeitung (z.B. über Binding Corporate Rules, EU-Standardvertragsklauseln oder Safe Harbor) ebenso wie zum Umgang mit personenbezogenen Daten in einer Due Diligence während eines Unternehmenskaufs.
Seit langem sind wir vertraut mit den Anforderungen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO oder DSGVO), die zum 25.5.2018 wirksam geworden und verbindlich zu beachten ist.
IP / Geistiges Eigentum und Wettbewerbsrecht
Im Gewerblichen Rechtsschutz liegt unser Schwerpunkt bei den nichttechnischen geistigen Eigentumsrechten (insbesondere Marken, Unternehmenskennzeichen, Designs) und im Wettbewerbsrecht.
Nach dem Motto “gedacht, gemacht, geschützt” leisten wir u.a. Hilfestellung bei der Entwicklung eintragungsfähiger Kennzeichen und deren weltweiter Anmeldung. Wir überwachen für unsere Mandanten den Markt gezielt auf rechtsverletzende Handlungen Dritter und verteidigen Kennzeichenrechte gegen solche Angriffe – auch durch vertragliche Abgrenzung im Sinne eines einvernehmlichen Nebeneinanders.
Die Kosten unserer Leistungen im Rahmen der Anmeldung und Verteidigung von Marken und Designs haben wir in weiten Teilen pauschaliert. Einen Überblick dazu verschafft unser Leistungsverzeichnis mit Preisen (direkt zum PDF hier klicken).
Zu unseren Leistungen im Wettbewerbsrecht zählt vor allem die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung im Fall unlauterer Wettbewerbshandlungen, wie irreführender Werbung oder gezielter Behinderung durch Wettbewerber. Besonders wichtig ist es uns, unsere Mandanten durch frühzeitige Beratung und kreative Lösungen bei der Entwicklung und Gestaltung von Werbung vor rechtlichen Auseinandersetzungen zu bewahren. Hier verlieren wir uns nicht in gutachterlicher Betrachtung von Rechtsfragen, sondern sind konstruktiver Ansprechpartner und Back-up in rechtlichen Spezialgebieten (Rechts-Design).
Medienrecht / Telemedien und Social Media
Im Medienrecht bündeln wir unsere Kompetenzen im Äußerungsrecht und Telemedienrecht.
Weniger die klassische Presse als vielmehr Online-Portale und Social Media dienen heute der rasanten Verbreitung unternehmensbezogener Informationen. Dies schafft Konfliktpotential. Wir beraten unsere Mandanten sowohl bei der Erarbeitung von Kommunikationsstrategien (z.B. im Umgang mit einem sog. “Shitstorm”) als auch bei Löschung und Beseitigung falscher oder diffamierender Äußerungen in den Medien.
Vor einer extensiven Ausweitung der Störerhaftung unter Missachtung der Haftungsprivilegien im Telemediengesetz (TMG) schützen wir unsere Mandanten seit vielen Jahren. Das gilt für Portalbetreiber ebenso wie für Access-Provider und andere Diensteanbieter.
Vertriebsrecht
Im Vertriebsrecht beraten wir unsere Mandanten bei der vertraglichen Abbildung von Vertriebs- und Partnermodellen regelmäßig an der Schnittstelle zwischen Vertriebs- und IT-Recht. Weitere Schwerpunkte bilden die Gestaltung von Verträgen in den Bereichen des Affiliate-Marketing und des Franchiserechts sowie die Durchsetzung vertraglicher Ansprüche.
Für die typischen Baustellen im Handelsvertreterrecht, z.B. nachvertragliche Provisionsansprüche oder die Erteilung von Buchauszügen, erarbeiten wir umsetzbare Lösungskonzepte und stehen unseren Mandanten vor Gericht bei Streitigkeiten bei.