Ob Fahrzeuge, Wohnhäuser, Straßeninfrastruktur oder der damit verbundene Anstieg angebotener Dienstleistungen – unsere Welt wird stetig vernetzter. Dieser technische Fortschritt führt aber auch dazu, dass wir einige rechtliche und moralische Fragen unter neuen Gesichtspunkten betrachten müssen. Die rechtliche Verantwortung und technische Kontrolle obliegt mittlerweile oft mehreren Personen. Aufgrund des IT-Sicherheitsrechts bleiben vernetzte Geräte beispielsweise mit ihren ‚Betreibern‘ rechtlich verbunden.
Der Arbeitskreis EDV und Recht (AKEUR), unter der Leitung vom Datenschutzbeauftragten Martin Lemke und Rechtsanwalt Dr. Simon Assion, bietet zu dieser Problematik einen Vortrag an.
Wann? Mittwoch, 12.09.2018, 18:00 – 20:00 Uhr
Wo? Stadthotel am Römerturm (St-Apern-Straße 32, 50667 Köln)
Worum geht es?
Der erste Teil des Vortrags soll als Einführung dienen – es werden aktuelle Systeme auf dem Markt beispielhaft auch für Nicht-Techniker vorgestellt. Der Schwerpunkt liegt darauf, die Verantwortlichkeit der einzelnen Teile einer vernetzten Anlage zuzuordnen.
Im zweiten Teil werden die daran anknüpfenden rechtlichen Fragestellungen näher beleuchtet, die schon heute im Alltag Bedeutung finden.
– Was bedeutet es datenschutzrechtlich, wenn „Smart Devices“ über ihre Nutzer personenbezogene Daten erheben?
– Wer ist verantwortlich für die IT-Sicherheit solcher vernetzter Geräte?
– Wer darf kontrollieren, was solche Geräte tun oder nicht tun? Welche Vertragsgestaltungen sind dabei notwendig?
– Wem gehören die Daten, die von einem vernetzten Gerät produziert werden?
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