Schon gesehen? In der diesjährigen November Ausgabe des Datenschutz-Beraters (https://www.datenschutz-berater.de/ausgaben/2023-11) beantwortet unser Gründer Sascha Kremer im „Stichworts des Monats“ die spannende Frage, ob der EuGH auf Grund seiner rasanten, regelmäßigen und verbindlichen Entscheidungen zur DSGVO als Überaufsicht insbesondere gegenüber den in Deutschland eher eine kleinere Rolle spielenden Aufsichtsbehörden angesehen werden kann (Kremer, DSB 2023, 282).
Auf der Suche nach einer Antwort, beginnt der Beitrag mit der Frage: „Aufsichtsbehörden, wo seid ihr?“ und schnell wird festgestellt: Erstens funktionieren die Kohärenzverfahren nach Art. 63 ff. DSGVO schlicht und einfach nicht, da sie zu lange dauern. Zweitens geben die Aufsichtsbehörden in Deutschland vermehrt Stellungnahmen zum Datenschutz ab, unabhängig davon, ob es zu bestimmten Punkten bereits Leitlinien oder Meinungen gibt. Und wozu führt das? Nun, die Stellungnahmen der Aufsichtsbehörden können nicht wirklich ernst genommen werden, zumal Sanktionen kaum verhängt oder gar durchgesetzt werden.
Aber ist die Lösung für dieses Problem nun also der EuGH als die Überaufsicht? Feststeht: an Auseinandersetzungen mit den Aufsichtsbehörden und ihren Rechtsauffassungen vor dem EuGH fehlt es in Deutschland. Damit sorgt allein der EuGH durch seine rasanten und regelmäßigen Entscheidungen für Klarheit in Bezug auf die DSGVO und baut dabei „unzerstörbare Brücken“, die zu einer effektiven und einfachen Rechtsdurchsetzung durch die Aufsichtsbehörden führen sollen. Wie eine solche für die DSGVO wichtige Rechtsdurchsetzung aussehen kann, zeigt Sascha Kremer am Beispiel der Rechenschaftspflicht aus Art. 5 Abs. 2 DSGVO.
Wie es dagegen eigentlich nicht sein sollte, zeigt sich am Praxisbeispiel des Auskunftsanspruchs. Auch hier räumt der EuGH auf. Alle vier aufgeführten Entscheidungen zeigen, dass der EuGH den Anspruch aufgrund der vielen Empfehlungen der Aufsichtsbehörden konturieren muss, damit eine Rechtsdurchsetzung der betroffenen Personen überhaupt ermöglicht werden kann.
Sascha Kremer arbeitet die Frage danach, ob der EuGH die Überaufsicht ist, mit vielen Beispielen, prägnanten Erläuterungen und Auszügen aus Entscheidungen einfach und spannend auf. Haben wir euer Interesse auf den Beitrag geweckt? Dann findet ihr den Volltext jetzt hier zum Download: Der EUGH – Die Überaufsicht?