Auslegungssache: ‚Wann Datenverarbeitung erlaubt ist‘ mit Sascha Kremer

„Wir müssen den Datenschutz nicht lockern, wir müssen ihn nur anwenden.“

Datenschutz genießt in der Gesellschaft nicht den besten Ruf, obwohl er doch im Interesse der Bürger sein sollte. Dass das auch mit einer nicht immer sinnvollen Anwendung zu tun hat, war nur eines der Themen im Datenschutz-Podcast Auslegungssache, in dem Sascha Kremer kürzlich zum zweiten Mal zu Gast war.

In der Folge 48, „Wann Datenverarbeitung erlaubt ist“ beschäftigen Herr Kremer, zusammen mit den Moderatoren Holger Bleich und Joerg Heidrich, sich mit den Rechtsgrundlagen zur Datenverarbeitung gem. des Art. 6 DSGVO.

Neben der Frage, ob eine Mehrheit von Rechtsgrundlagen auf eine Datenverarbeitung zutreffen kann, beleuchten die Beteiligten detailliert die unterschiedlichen  in der DSGVO geregelten Erlaubnisvorbehalte.

Zentrale Gesprächspunkte waren unter anderem:

  • das berechtigte Interesse (unter Abwägung der Interessen des Verarbeitenden gegen die, der betroffenen Person) und der Preis einer solchen Generalklausel,
  • die Einwilligung (insbesondere, welchen Anforderungen diese gerecht werden muss),
  • die rechtliche Grundlage (und wann diese tatsächlich besteht) und
  • der Erwägungsgrund 46 im Lichte der aktuellen Herausforderungen, insbesondere der Corona-Pandemie.

die vollständige Episode können Sie hier kostenfrei abrufen.

Den ersten Auftritt von Sascha Kremer finden Sie hier.

Bei Fragen zum Datenschutz wenden Sie sich gerne direkt an Herrn RA Sascha Kremer oder schauen Sie auf der Teamseite, wer noch bei uns arbeitet.