Das Thema künstliche Intelligenz (KI) findet mehr und mehr Einzug in unseren beruflichen Alltag. Ihr Nutzen ist vielfältig. So kann ein Softwareprogramm potentielle Arbeitnehmer anhand vorgegebener Kriterien auswählen, ohne die Gefahr eines persönlichen Bias. Bei den neuen Techniken darf jedoch der Datenschutz nicht zu kurz kommen. Wie ein Zusammenspiel von Innovation und DS-GVO funktioniert und aussieht, das ist das große Thema bei der 43. Datenschutzfachtagung (DAFTA) der GDD (Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit e.V.) und DATAKONTEXT. Unter dem Motto „DS-GVO: Aktuelle Herausforderungen bis zur Künstlichen Intelligenz (KI)“ werden über zwei Tage die verschiedenen Kernprobleme, die KI im Datenschutz mit sich bringt angesprochen, von ethischen und datenschutzrechtlichen Anforderungen an die KI, über die Datenschutzaufsicht und die aktuellen Entwicklungen innerhalb der IT-Sicherheit.
In diesem Zusammenhang wird auch unser Gründer und Fachanwalt für IT-Recht Sascha Kremer vertreten sein. Er wird gemeinsam mit Dr. Marcus Sonnenberg (Syndikusrechtsanwalt in Frankfurt) in Forum 7, „Auftragsverarbeitung – Kette von Verantwortlichen – Gemeinsame Verantwortliche: Was denn nun?“ die verschiedenen Formen der Verantwortlichkeit innerhalb des Datenschutzrechts aufzeigen und voneinander abzugrenzen.
Wann?
21.11.2019 – 22.11.2019
Wo?
Maternushaus, Köln, Kardinal-Frings-Straße 1-3, 50668 Köln
Was?
Von Donnerstag bis Freitag werden dann die Foren für die 43. DAFTA stattfinden.
Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie Hier.
Weitere Veranstaltungen von und mit KREMER RECHTSANWÄLTE finden Sie Hier.
Bei Fragen wenden Sie sich gerne direkt an Herrn RA Sascha Kremer oder schauen Sie auf der Teamseite, wer noch bei uns arbeitet. |