Das Arbeitsgericht (ArbG) Hamburg hat am 07.06.2017 (Az. 13 BV 13/16) durch Beschluss entschieden, dass eine mittels eines Online-Wahlverfahrens durchgeführte Betriebsratswahl nichtig ist. Hintergrund des Urteils Das ArbG hatte sich mit der Gültigkeit einer Betriebsratswahl zu befassen, bei der die Stimmabgabe sowohl durch eine Präsenz- und Briefwahl als auch durch ein Online-Wahlverfahren erfolgte. Den wahlberechtigten… Arbeitsgericht Hamburg: Online-Wahl des Betriebsrats ist nichtig weiterlesen