Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit seinem Urteil vom 16.07.2020 (C-311/18, Volltext) die Spielregeln für Datenübermittlungen in die USA geändert und sämtliche Datenübermittlungen in die USA auf Grundlage des ehemaligen EU-US-Datenschutzschilds. Gleichzeitig hat der EuGH die Möglichkeit eines Rückgriffs auf die Standardvertragsklauseln (SCC oder MC) oder Binding Corporate Rules (BCR) für Datenübermittlungen in die USA… „Schrems II“ in der Praxis: Handlungsmöglichkeiten bei Drittlandübermittlungen weiterlesen