Mit Urteil vom 13.10.2016 (Az. 15 U 173/15) hat das OLG Köln entschieden, dass die Suchmaschinenbetreiberin Google Inc. grundsätzlich als mittelbarer Störer für die in ihrer Suchergebnisliste indizierten Inhalte haften kann. Voraussetzung ist, dass sie ihr obliegende Prüfpflichten nicht bzw. nicht ordnungsgemäß erfüllt hat. Dies allerdings nur nachdem der Betroffene sie vorher über die konkrete Art… Neues zur Haftung von Suchmaschinen für Suchergebnisse weiterlesen