Eine Nachricht mit Kritik am Arbeitgeber, die über einen privaten Messengerdienst verschickt wurde, kann einen außerordentlichen Kündigungsgrund darstellen. Unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist, erläutern Sascha Kremer und Jana Schminder anhand des Urteils des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 14.03.2019 (Az.: 17 Sa 52/18) in der HR Performance 06/2019. Die wichtigsten Informationen haben wir für Sie in… WhatsApp-Nachricht als Kündigungsgrund weiterlesen