Der Vertrieb apothekenpflichtiger Medikamente über Amazon (Amazon.com, Inc.) ist unzulässig und wettbewerbswidrig, wenn der Kunde vor dem Kauf keine Einwilligung hinsichtlich der Verarbeitung seiner Gesundheitsdaten erteilt hat. Das hat das Landgericht Dessau-Roßlau mit Urteil vom 28.03.2018 (Az. 3 O 29/17) entschieden. Die generelle Einwilligung in die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten durch die Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)… Urteil: Verarbeitung von Gesundheitsdaten bei Amazon setzt ausdrückliche Einwilligung des Betroffenen voraus weiterlesen