Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat am 27.07.2017 (Az. 2 AZR 681/16 – noch nicht im Volltext veröffentlicht) entschieden, dass der Einsatz von Software-Keyloggern nach § 32 Abs. 1 BDSG unzulässig sei, wenn kein auf den Arbeitnehmer bezogener begründeter Verdacht einer Straftat oder einer anderen schwerwiegenden Pflichtverletzung besteht. Hintergrund des Urteils In dem Verfahren begehrte der als… BAG: Keylogger-Nutzung zur Mitarbeiterüberwachung unverhältnismäßig weiterlesen