Mit dem „Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden“ (kurz HinSchG) hat der deutsche Gesetzgeber mit rund anderthalb Jahren Verspätung die Richtlinie EU 2019/1937 in nationales Recht umgesetzt. Wesentliche Regelungselemente: Unternehmen ab 50 Mitarbeiter müssen eine interne Meldestelle für Hinweise… Hinweisgeberschutz (mit Verspätung) in Deutschland umgesetzt: Was Unternehmen jetzt beachten müssen weiterlesen